Aufnahme


Kontakt
Frau Stefanie Sämer

Kontakt
Frau Melanie Blunk


In der Curtius Klinik können stationäre Behandlungen psychosomatischer Akuterkrankungen aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sowie Vorsorgemaßnahmen aufgrund eines Versorgungs- vertrages nach § 111 SGB V erfolgen.

Persönliche Voraussetzungen:
CK_Logo_Quadratblau8x802 Sie sind mindestens 16 Jahre alt und bereit, am Erfolg der therapeutischen
    Behandlung mitzuwirken.

Notwendige Unterlagen:
CK_Logo_Quadratblau8x802 Beantworteter Aufnahmefragebogen, (siehe auch
News & Downloads)
CK_Logo_Quadratblau8x802 Einweisungsschein des behandelnden Arztes für eine Akutbehandlung bzw.
   Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Rentenversicherungsträgers für
   eine Rehabilitations- bzw. Vorsorgemaßnahme, ggf. vorhandene Behandlungsberichte.

Hinweise:
CK_Logo_Quadratblau8x802 Findet aufgrund einer beabsichtigten Akutbehandlung ein vorstationäres Gespräch
   statt, ist bereits hierfür ein Einweisungsschein erforderlich.
CK_Logo_Quadratblau8x802 Sollten Sie privat versichert sein, benötigen Sie vor Behandlungsbeginn eine Kosten-
    übernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.