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In der Curtius Klinik können stationäre Behandlungen psychosomatischer Akuterkrankungen aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 108 i. V. m. § 109 SGB V und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sowie Vorsorgemaßnahmen aufgrund eines Versorgungs- vertrages nach § 111 SGB V erfolgen.
Persönliche Voraussetzungen:
Sie sind mindestens 16 Jahre alt und bereit, am Erfolg der therapeutischen Behandlung mitzuwirken.
Notwendige Unterlagen:
Beantworteter Aufnahmefragebogen, (siehe auch News & Downloads)
Einweisungsschein des behandelnden Arztes für eine Akutbehandlung bzw. Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Rentenversicherungsträgers für eine Rehabilitations- bzw. Vorsorgemaßnahme, ggf. vorhandene Behandlungsberichte.
Hinweise:
Findet aufgrund einer beabsichtigten Akutbehandlung ein vorstationäres Gespräch statt, ist bereits hierfür ein Einweisungsschein erforderlich.
Sollten Sie privat versichert sein, benötigen Sie vor Behandlungsbeginn eine Kosten- übernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
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